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Girokonto

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Girokonto Vergleich

Banken unterhalten für Privat- und Geschäftskunden Girokonten. Anders als Sparkonten oder Wertpapierdepots verbuchen Girokonten täglich fällige Gelder, die keiner Kündigungsfrist unterliegen. Diese Gelder werden auch als Sichteinlagen bezeichnet. Bei Privatkunden handelt es sich um natürliche Personen, die rechtsfähig und voll geschäftsfähig sind. Beim "Geschäftskonto" kann es sich um Unternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, juristische Personen oder Vereine handeln. Neben dem Kontoinhaber kann auf Wunsch ein Bevollmächtigter eingesetz werden, der ähnliche Rechte und Pflichten wie der Kontoinhaber hat. Die Bezeichnung des Girokontos muss über den Kontoinhaber und den wirtschaftlich Berechtigten Auskunft zu geben.

Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank ist der Kontovertrag. Nachdem der Kunde den Antrag auf Eröffnung eines Girokontos gestellt hat prüft die Bank den wirtschaftlichen Hintergrund des Kunden anhand einer Schufa Auskunft. Sind hierin keine negativen Merkmale verzeichnet nimmt die Bank den Antrag an. Der Kontovertrag wird in Schriftform verfasst und beinhaltet persönliche Daten des Antragstellers. Bestandteil des Vertrages sind auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen. Sowohl der Vertrag als auch die AGB sind dem Kunden auszuhändigen.

Was ist ein Girokonto?

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Girokonto Vergleich

Girokonten dienen nicht dem Vermögensaufbau, da das Guthaben in den seltensten Fällen verzinst wird. Girokonten dienen vielmehr der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Hierzu zählen Daueraufträge, Überweisungen, Lastschriften und Schecks, die zu Gunsten oder zu Lasten des Kontos verbucht werden. Bei Girokonten für Privatpersonen unterscheidet man zwischen Einzel- und Gemeinschaftskonten, je nach Anzahl der Kontoinhaber.

Gemeinschaftskonten werden häufig von Paaren oder Eheleuten in Anspruch genommen. Wahlweise kann die Verfügungsgewalt jedem Kontoinhaber oder nur allen Kontoinhabern gemeinsam erteilt werden. Im Falle der gemeinschaftlichen Verfügung kann allerdings keine EC Karte ausgegeben werden. Für Einzelkonten kann problemlos eine EC Karte und je nach finanzieller Situation auch eine Kreditkarte ausgegeben werden. Die EC Karte dient der bargeldlosen Bezahlung in Geschäften und der Bargeldbeschaffung an Geldautomaten. Die Kreditkarte verfügt über die gleichen Funktionen und kann darüber hinaus auch im Ausland und im Internet benutzt werden.

Girokonten können entweder auf Guthabenbasis oder mit eingeräumtem Kredit in Form vom Dispositionskredit geführt werden. Die Abrechnung des Girokontos erfolgt quartalsweise. Zu diesem Zeitpunkt wird gegebenenfalls die Kontoführungsgebühr belastet, wobei für Schüler, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Jugendliche das Girokonto kostenlos ist.

Darüberhinaus bieten Banken zunehmend auch für andere Personengruppen kostenlose Girokonten an.

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